BVfK - Wochenendticker 5. Oktober 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Autohaus im Visier der Ermittler - Kunden fürchten, dass ihr Traum von einem vergleichsweise preiswerten Audi, Ferrari oder Maybach mit hohen finanziellen Verlusten endet.

 

Der BVfK warnt, doch im Netzwerk wird mit sektenähnlichem Eifer der Glaube an das große Geschäft gestärkt.

 

Schlägerei in Flensburg – der Showdown beginnt. 

 

"...to inform you about dangerous and fake companies which harm the reputation of the business of independent car traders..."

 

Betrugsanfälliger Neuagenhandel - zu den vielen Ursachen dürfte mangelndes Risikobewusstsein zählen.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Ihr BVfK-Mitgliederbereich: Vollgepackt mit exklusiven Leistungen & Angeboten.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Widerrufsrecht bei Konfiguration nach Kundenwünschen
Ergänzung zum Wochenendticker vom 28.09.2018

 

Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung
OLG Schleswig-Holstein zum Umfang der Prüfungspflicht

 

Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Deutschlands vermutlich größte Autobetrüger sitzen hinter Gittern. Ihre Flucht auf der 750-Tausend-Euro Yacht endete im dänischen Aarhaus. Das Flensburger Tageblatt berichtet: „Autohaus im Visier der Ermittler - Kunden des Flensburger Internet-Autohändlers fürchten, dass ihr Traum von einem vergleichsweise preiswerten Audi, Ferrari oder Maybach mit hohen finanziellen Verlusten endet.“

Der BVfK wurde Monate zuvor auf ungewöhnliche Angebote für Neuwagen mit extrem hohen Rabatten aufmerksam gemacht. Von den Kunden wurden Bankbürgschaften und Anzahlungen verlangt. Der BVfK zweifelte verstärkt an der Lieferfähigkeit der Superneuwagenanbieter und enttarnte schließlich eines der größten Schneeballsysteme im freien Kfz-Neuwagenhandel. 

Doch zunächst wollte es niemand glauben. Weder die Behörden, die aufgefordert wurden, den Ganoven das Handwerk zu legen, noch einige alte Hasen im EU-Neuwagenhandel, die endlich mal wieder das dicke Geschäft witterten, noch Schnäppchenjäger voller Gottvertrauen, denen ebenfalls der gesunde Menschenverstand abhandengekommen zu sein schien. Noch immer vertrauten Händler und Kunden den beruhigenden und vertrauenerweckenden Worten der Akteure in einem Netzwerk, das mit sektenähnlichem Eifer vom Glauben an das große Geschäft zusammengehalten wird. 

Stattdessen wird der BVfK wegen seiner Warnungen und Enthüllungen von einem "Parallelimporteur" attackiert:

„... wir werden uns das nicht gefallen lassen, besonders die Leute aus der Schweiz wissen sich zu wehren. Wir haben Auftragsbestätigungen von versch. Werken vorliegen, alles ist seriös ...“ 

Dann erfolgt jedoch ein Sinneswandel und kurz darauf aus gleicher Feder an den Vertreter der "Leute aus der Schweiz" in Flensburg: „… Wir wissen, wie Sie Ihr organisiertes Verbrechen geplant haben. Sie haben ein Syndikat gegründet und nur Fahrzeuge zu superguten Konditionen an Händler und Privatleute verkauft, um an diese Sicherstellungen zu gelangen. Wir wissen, dass Sie über 7 MILL Euro auf einer deutschen Bank verfügen und etliche Mill. Euro im Ausland. Sie haben zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, Fahrzeuge zu liefern. Sie haben Sicherstellungen in Höhe von mindestens 1 MILLIARDE Euro eingesammelt, um diese in Geld umzusetzen. Sie haben sich Fahrzeuge von den Kunden bezahlen lassen und diese nie geliefert..." 

 Schlägerei in Flensburg – der Showdown beginnt. 

Der Parallelimporteur beschließt zu handeln und fährt nach Flensburg. Er berichtet: „...Der Empfang bei S. begann mit einem tätlichen Angriff vor dem Haus seitens Frau S. gegenüber Herrn Steffen P. in Form eines Faustschlages auf den Hals / Kehlkopf, welcher … mit Verwunderung überrascht reagierte und versuchte weitere Attacken zu unterbinden. Welches nicht sofort gelang, denn Frau S. war noch in der Lage einen gleichen Schlag gegenüber Herrn Jürgen S. auszuteilen. Daraufhin wurde Frau S. friedlicher und begann in Beschimpfungen und Beleidigungen auszuarten, woraufhin Ihr Mann vom oberen Stockwerk herunterkam und auch versuchte tätlich gegen Herrn Werner P. und Herrn Jürgen S. vorzugehen...“

Die Flucht über die Ostsee misslang. Das Landgericht Flensburg verurteilte die Eheleute S. und ihren Sohn zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Untreue. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bundesweit Autos angeboten und verkauft hatten, die sie nicht liefern konnten. Der entstandene Gesamtschaden wurde mit 6,7 Mio. Euro beziffert. Hierbei dürfte der Ertragsverlust der lieferfähigen Händler ebenso wenig berücksichtigt sein, wie der Vertrauensverlust, den der freie Neuwagenhandel zu Gunstendes Vertragshandels erlitten hat.

Soweit Auszüge aus dem Bericht in der MOTION Nr. 10 über eine Skandalgeschichte aus dem Jahr 2005, die deshalb so aktuell klingt, da sich im freien Neuwagenhandel leider nicht viel geändert hat.

Dies wird nicht nur bei Sichtung des BVfK-Wochenendticker-Archivs deutlich, wo die Eingabe des Suchbegriffs „Neuwagen“ zu 26 Ergebnissen in den letzten Jahren führt, von denen sich viele mit Risiken und Problemen dieses Geschäftsbereichs beschäftigen.

Nachdem besonders im vergangenen Jahr wieder skandalöse Ereignisse mit kriminellen Hintergrund zu beklagen waren (s.u.a. Wochenendticker vom 7. April 2018:   „Der Neuwagenacker ist mit Risiken gespickt, wie ein Minenfeld“) erreichte uns jüngst folgende Nachricht eines Händlers, der sich als Opfer eines unseriösen Anbieter sieht.

"…We write you as one of the main trading companies in Europe and we consider organisations as BVfK important mediators in the European Trade market. Therefor it seems important to us, to inform you about dangerous and fake companies which harm the reputation of the business of independent car traders. With this message, we want to warn you and your members for the following company … This company ordered us 39 Nissan and 68 Hyundai Tucson (stock cars on our parking), but he never paid and took delivery of the cars, despite many promises and agreements. It is clear that this person and company are not at all trustworthy. Since the beginning it’s all lies and excuses…”

Der BVfK prüft derzeit noch und hat den Händler um Stellungnahme gebeten. Der EAIVT hat bereits reagiert und die Firma auf die "Black List" gesetzt.

Alles in allem muss man sich immer wieder fragen, wie kann es passieren, dass nicht nur leichtgläubige Verbraucher, sondern auch gestandene und erfahrene Kfz-Händler Opfer unseriöser Anbieter werden?

Zu den vielen Ursachen dürfte mangelndes Risikobewusstsein zählen. Irgendwie ist der Umgang mit großen Geldsummen im Kfz-Handel so selbstverständlich, dass die Überweisung ungesicherter Vorauszahlungen immer noch an der Tagesordnung ist.

Mag das auch bei langjährigen soliden Geschäftspartnern vertretbar sein, so sehr sei davor bei Anbietern gewarnt, die relativ unbekannt und neu auf dem Markt sind und plötzlich beginnen, ein ganz großes Rad zu drehen.

Der BVfK empfiehlt Treuhandabwicklung sowie seine speziell entwickelten europäischen B2B-Kaufverträgen (anfordern: rechtsabteilung@bvfk.de ), die auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung zur wesentlich schnelleren Klärung, als bei ausländischen Gerichten anbieten.

Allerdings wird es auch nur dann Geld zurückgeben, wenn es noch etwas zu holen ist.

Daher heißt es heute: 

Seien Sie vorsichtig mit Ihrem Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Classic Remise und BVfK laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

Das Thema: „Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag - Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“.

BVfK-Vertragsanwalt Dr Götz Knoop, Spezialist im Oldtimerrecht und Verfasser des Standardwerkes „Oldtimerrecht“ erläutert anhand von Praxisbeispielen, welche Auswirkungen die Fahrzeugbeschreibung in Inseraten und Kaufverträgen auf die späteren Gewährleistungsfragen haben.

Anhand einzelner Beispiele werden die häufig vorkommenden Formulierungen auf ihre juristische Tragweite untersucht und alternative Formulierungsmöglichkeiten erarbeitet.

Ferner wird die Bedeutung der Oldtimerzulassung ebenso besprochen, wie Gutachten, die dem Interessenten präsentiert und ggf. im Zuge der Verkaufsverhandlungen eingeholt werden. Thema wird hierbei auch die Haftung der Gutachter sowohl gegenüber Käufern als auch gegenüber Verkäufern sein.

Termin: Montag 4. November 2019, 10.00 h – 14.00 h

Ort: Classic Remise Berlin, Wiebestraße 36-37, 10553 Berlin

Kostenbeitrag: 100,00 € incl. MwST. / BVfK-Mitglieder 80,- €

Anmeldung bis 31. Oktober 2019 per E-Mail an oldtimer@bvfk.de oder b.neander@remise.de

Die Classic Remise Berlin.

Zwischen dem Schloss Charlottenburg auf der einen und dem Schloss Bellevue und Reichstag auf der anderen Seite, befindet sich die Classic Remise Berlin in bester historischer Gesellschaft. Über 250 Oldtimer sind bei dortigen Veranstaltungen die Ehrengäste.

Bild: Lange CI GmbH

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Ihr BVfK-Mitgliederbereich: Vollgepackt mit exklusiven Leistungen & Angeboten

Wer sich kürzlich auf BVfK.de im Mitgliederbereich eingeloggt hat, dem ist sicher aufgefallen, dass es nun ein noch größeres Angebot an Verbandsleistungen gibt, die Ihnen die tägliche Arbeit als Autohändler erleichtern. Nachfolgend ein kleiner Auszug unseres Leistungsangebotes:

BVfK-Digital - IT-Lösungen mit Fokus auf Beschaffung und Verkauf

Dieser Bereich ist neu und bietet Ihnen Informationen über die digitalen Lösungen Ihres Verbandes, die nur für BVfK-Mitglieder erhältlich sind und in Zusammenarbeit mit BVfK-Mitgliedern konzipiert und weiterentwickelt worden sind.

Mit einer einmaligen Registrierung für die BVfK-Plattform, können Sie sämtliche Lösungen nutzen. Dazu gehören unter anderem:

- BVfK-Ankaufplattform (fahrzeugankauf.de)

- BVfK-Kollegenangebote (Besondere Fahrzeugangebote an alle BVfK-Mitglieder senden)

- B2B-Plattform (Fahrzeuge innerhalb der BVfK-Händlerschaft anbieten)

- Fahrzeugankauf auf der eigenen Internetseite anbieten (mittels I-Frame von fahrzeugankauf.de)

- u.v.m.

Handel - BVfK-Vertragsformulare, BVfK-Garantiesystem und mehr

In dieser Rubrik finden Sie neben Informationen zum BVfK-Garantiesystem auch unsere BVfK-Vertragformulare - sorgfältig von den BVfK-Juristen erstellt und immer der aktuellen Rechtslage angepasst.

Recht - Der schnellste Weg zur BVfK-Rechtsabteilung

Unter diesem Punkt stehen Ihnen umfangreich wichtige Hinweise, Urteile und Antworten auf rechtliche Fragen zur Verfügung. Auch der Kontakt zur BVfK-Rechtsabteilung kann am schnellsten über den Button "Ersteinschätzung" hergestellt werden.

Vorteilsangebote unserer Kooperationspartner

Im unteren Bereich sind die Angebote unserer Kooperationspartner zu finden, welche neu gestaltet worden sind, so dass man auf Anhieb erkennen kann, von welchem Anbieter Sie als BVfK-Mitglied exklusive Vorteilsangebote nutzen können. Neben Angeboten von Fahrzeugbörsen, Banken oder Versicherungen, finden Sie dort noch vieles mehr, von dem Sie als BVfK-Mitglied profitieren.

All diese und noch viele weitere Verbandsleistungen und Informationen halten wir in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich für Sie bereit um Ihnen als Autohändler den Rücken zu stärken und den Alltag zu erleichtern.

Schauen Sie doch am besten gleich mal rein:

>>> https://www.bvfk.de/mein-bvfk

Noch nicht für den BVfK-Mitgliederbereich registriert?

Hier können Sie sich schnell und unkompliziert für Ihren Mitgliederbereich auf www.bvfk.de registrieren. 

>>> Registrierung für den BVfK-Mitgliederbereich

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Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:

>>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Widerrufsrecht bei Konfiguration nach Kundenwünschen
Ergänzung zum Wochenendticker vom 28.09.2018

Im letzten Wochenendticker hatten wir zwei kürzlich ergangene Entscheidungen zum Anlass genommen, zusammenfassend über Dauer und Reichweite des Widerrufsrechts zu berichten. Da die Behandlung sämtlicher in diesem Zusammenhang auftretender Problemfelder umfangsbedingt nicht möglich ist, werden wir Einzelfragen anhand der Häufigkeit Ihres Aufkommens gesondert besprechen. Unmittelbar nach Veröffentlichung unseres letzten Beitrags wurden wir Folgendes gefragt:

Gilt das Widerrufsrecht auch bei individueller Konfiguration des Fahrzeugs?

Grund zu dieser Annahme bietet § 312g Abs. 2 Nr. 1, der besagt, dass das Widerrufsrecht bei nachfolgenden Verträgen nicht besteht:

„Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.“

Dem Händler soll also nicht zugemutet werden, eine individuell nach den Vorstellungen des Kunden angefertigte Ware grundlos zurückzunehmen. Den Erwägungsgründen des Gesetzgebers liegt dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH jedoch die Vorstellung zugrunde, dass die nach Kundenspezifikationen produzierte Ware im Falle des Widerrufs für den Verkäufer wertlos ist, etwa weil sie sich anderweitig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand und Verlust weiterveräußern lässt. Die Gerichte stellen an diese vom Händler zu beweisenden Voraussetzungen strenge Anforderungen.

So reicht die Verwendung eines Fahrzeug-Konfigurators, bei dem der Kunde auswählt, über welche Ausstattungsmerkmale das Fahrzeug verfügen soll, in der Regel nicht aus. Jedenfalls dürfte ein Fahrzeug mit Zusatz- oder Minderausstattung nicht grundsätzlich schlechter verkäuflich oder gar wertlos sein, was dazu führt, dass ein Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund individueller Konfiguration nur äußerst selten in Betracht gezogen werden kann.

Zu prüfen wären die Erfolgsaussichten aber, wenn der Kunde etwa das Logo seines Lieblings-Fußballvereins auf die Motorhaube lackiert haben möchte, eine Umgestaltung der Karosserie oder umfangreiche Tuning-Maßnahmen wünscht, wenn hierdurch der Kreis der potentiellen Kaufinteressenten im Falle der Fahrzeugrücknahme auf ein Minimum beschränkt wird. In einem solchen Fall können Sie sich gerne zwecks Prüfung an die BVfK-Rechtsabteilung wenden.

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Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung.
OLG Schleswig-Holstein zum Umfang der Prüfungspflicht

Das Prozedere dürfte den meisten Händlern bekannt sein: Verstößt eine Fahrzeugwerbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die Preisangabenverordnung, die Pkw-EnVKV oder ähnliche, dem Schutz der Mitbewerber dienenden Vorschriften, löst dies Unterlassungsansprüche aus, die meist mittels Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung durchgesetzt werden.

Im Grunde bestehen nun zwei Alternativen, dieser Aufforderung zu begegnen. Man gibt die geforderte Unterlassungserklärung (ggf. in modifizierter Form) ab oder reagiert stattdessen nicht bzw. weist die Forderung zurück, woraufhin der Anspruchsteller den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen oder Klage einreichen muss.

Letzteres wäre mit der günstigeren Rechtsfolge verbunden, da bei Bestätigung eines Wettbewerbsverstoßes ein Urteil erginge, welches im Falle der erneuten Zuwiderhandlung zur Zahlung eines Ordnungsgelds verpflichtet, das in der Regel deutlich niedriger als eine mit der Unterlassungserklärung verbundene Vertragsstrafe ausfällt. Außerdem ist es an die Staatskasse zu zahlen und nicht an den Unterlassungsgläubiger, womit das Gebührenerzielungsinteresse jedenfalls auf Seiten von Abmahnvereinen entfallen dürfte.

Viele Händler scheuen allerdings langwierige Prozesse und die negativen Kostenfolgen im Falle des Unterliegens und entschließen sich daher zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe-Versprechen. Das kann mitunter insbesondere dann gefährlich sein, wenn Angebote auf Plattformen Dritter angeboten werden, die ebenfalls Einfluss auf Darstellung und Inhalt der Anzeigen nehmen können. Der Händler haftet nämlich für Veränderungen des Plattformbetreibers, die von der Unterlassungserklärung erfasst sind.

In welchem Umfang müssen die Angebote geprüft werden?

Das OLG Schleswig-Holstein hatte nun zu der Frage Stellung genommen, ob dies eine dauerhafte und umgehende Prüfung sämtlicher Angebote zur Folge habe. Zwar bezieht sich die Entscheidung auf die Plattform Amazon, bei dieser handelt es sich aber nach herrschender Meinung ebenso um einen virtuellen Verkaufsraum, wie Autoscout24 und Mobile.de. Im Ergebnis reiche es aus, wenn Angebote einmal täglich auf etwaige Verstöße gegen die Unterlassungserklärung überprüft werden.

Allerdings lag der Entscheidung die Bewerbung von einfachen Haushaltsgeräten zugrunde. Das Gericht wies darauf hin, dass bei hochkomplexen technischen Produkten eventuell ein strengerer Maßstab anzulegen sei und eine Überprüfung häufiger durchzuführen sei. Letztendlich hängt die Beurteilung also wie so oft vom Einzelfall ab und könnte bei Fahrzeugen ggf. negativer ausgefallen sein. Die Entscheidung bietet aber eine gute Argumentationshilfe, um sich gegen die unberechtigte Geltendmachung von Vertragsstrafen zu wehren. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte gleichwohl gut überlegt sein und hierbei auch berücksichtigt werden, wie gut sich anschließende Zuwiderhandlungen eindämmen lassen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

Classic Remise und der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. laden zum Workshop ein:

„Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag; Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“

Sonderpreis für BVfK-Mitglieder: 80,00 € incl. MwST.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier: https://www.bvfk.de/bvfk-workshop-mit-der-classic-remise-am-04-november-2019-in-berlin/

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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